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Ostereier zum Jubiläum

Unter dem Motto „x-mal 125 Ostereier zum 125-jährigen Jubiläum“ verteilt das Evangelische Krankenhaus Oldenburg an den Ostertagen bunte Ostereier an Mitarbeiter und Patienten. Auch Leonie Leegte, Arnout Riekert und Michelle Bekkering (von links) freuen sich über die Ostereier. Die drei niederländischen Pflegestudierenden der Hanzehogeschool Groningen sind für ein mehrmonatiges Praktikum im „Evangelischen“ zu Gast. Ein Aufkleber macht auf das Jubiläum aufmerksam, das das 1890 gegründete Krankenhaus in diesem Jahr feiert. „Die Eier sind aber ganz frisch!“ schmunzelt Thorsten Winter, Betriebsleiter der eks – Evangelische Krankenhaus Service GmbH.

Foto: Evangelisches Krankenhaus

Guten Morgen, Oldenburg!

Kurz vor Ostern steht heute noch ein sportliches Großereignis auf der Tagesordnung. Seit Tagen zählt der VfB Oldenburg schon die Sekunden bis er im Pokal-Derby gegen den VfL Osnabrück antreten kann. Für das Halbfinale im Krombacher-Niedersachsenpokal wurden schon im Vorfeld mehr als 4000 Eintrittskarten verkauft. Ab 14 Uhr öffnen am heutigen Tag die Kassen. Der Marschweg wird wegen des zu erwartenden Besucherandrangs gesperrt. Das Spiel beginnt um 17.30 Uhr. Wir drücken die Daumen!

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VfL holt Ex-Nationalspielerin zurück

Knapp zwei Jahre nach ihrem Rücktritt kehrt Sabrina Neuendorf zurück auf die Bühne der Handball-Bundesliga. Ab sofort wird die 30-jährige Ex-Nationalspielerin wieder zum Kader des VfL Oldenburg gehören und schon am kommenden Samstag, 4. April, im Auswärtsspiel bei den VL Koblenz / Weibern zum Einsatz kommen. Grund für die Reaktivierung der heute in Potsdam lebenden Neuendorf ist akute Personalnot.

Archivfoto: Thorsten Helmerichs / VfL Oldenburg

Kein Tanz vor Ostern

Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Oldenburg weist darauf hin, dass öffentliche Tanzveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz von Gründonnerstag, 2. April, 5 Uhr, bis Samstag, 4. April, 24 Uhr, verboten sind. Betroffen sind vor allem Diskotheken, aber auch alle anderen Gaststätten und Kneipen, deren Angebote über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen. So gilt diese Regelung zum Beispiel auch für Lokale mit kleiner Tanzfläche oder Musik, die von einem DJ abgespielt wird. Es werden stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt. Verstöße gegen die Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Dies ist kein Aprilscherz.